Gemeindegebiet Pöttsching
Lt. ortspolizeilicher Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Pöttsching vom 17.7.2013 § 2 sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundstücken an der Leine zu führen.
Gemeindegebiet Wiesen
Lt. ortspolizeilicher Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Wiesen vom 21.8.1990 sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundstücken unbedingt an der Leine zu führen.