Straßenverkehrsordnung

Im gesamten Siedlungsgebiet gilt die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), d.h. Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben Vorrang, da es keine bevorrangten Straßen innerhalb unserer Siedlung gibt.

Darüberhinaus gilt im gesamten Wohngebiet eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.

 

Druckversion | Sitemap
© Siedlerverein Keltenberg