Folgende Ruhezeiten sind in unseren Muttergemeinden vorgeschrieben:
Gemeinde Pöttsching: keine speziellen Ruhezeiten außer der lt. ABGB von 22.00 - 6.00 Uhr geltenden Nachtruhe.
Gemeinde Wiesen: an Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb von Rasenmähern sowie die Verwendung bzw. der Betrieb von sonstigen lärmerregenden Arbeitsgeräten ganztägig untersagt.
Da die Ruhezeiten im gesamten Siedlungsgebiet nicht
an die angeführten Ruhezeiten angeglichen werden können,
richtet der Siedlerverein folgenden Appell an die Anrainer:
auf Gemeindegebiet Wiesen: sollten aus terminlichen oder witterungsbedingten Gründen Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen unbedingt notwendig sein, ersuchen wir, das Einverständnis der Nachbarn einzuholen.
auf Gemeindegebiet Pöttsching: ersuchen wir, an Samstag, Sonn- und Feiertagen eine Mittagsruhe von 12.00 - 14.00 Uhr einzuhalten.
Da die nachbarschaftlichen Beziehungen ein Bestandteil des Wohlfühlfaktors
unseres Lebens darstellen, wäre es sicherlich ein Gewinn, diesem Appell Folge zu leisten.
Wir danken schon jetzt für Ihre Mithilfe !